Gebührensatzungen der Kirchenstiftungen

Aufgrund der Artikel 1, 3, 5 des Gesetzes über die Erhebung kirchlicher Abgaben im Bistum Augsburg vom 06. Dezember 2022 , das durch das Gesetz vom 1. März 2024, sowie das Gesetz vom 27. September 2024 geändert worden ist, haben die Kirchenstiftungen der Pfarreiengemeinschaft Erkheim-Günztal Gebührensatzungen beschlossen.

Die Kirchenstiftungen der Pfarreiengemeinschaft:

Filialkirchenstiftung St. Nikolaus, Daxberg

Filialkirchenstiftung St. Stephan, Schlegelsberg

Kappellenstiftung St. Rochus, Egg a.d. Günz

Kappellenstiftung Heilig Kreuz, Westerheim

Pfarrkirchenstiftung St. Andreas, Attenhausen

Pfarrkirchenstiftung St. Bartholomäus, Egg a.d. Günz

Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt, Erkheim

Pfarrkirchenstiftung St. Peter und Paul, Günz a.d. Günz

Pfarrkirchenstiftung St. Martin, Sontheim

Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt, Westerheim

 

haben Gebührensatzungen beschlossen, welche zum 01.01.2025 in Kraft treten werden.

 

Die Gebührensatzungen können im zentralen Pfarrbüro der Pfarreiengemeinschaft in 87746 Erkheim, Babenhauser Straße 11 zu den Öffnungszeiten eingesehen und stehen Ihnen auf dieser Seite zur Ansicht und Download zur Verfügung.

Erkheim, 04.11.2024

Markus Zwing, Verwaltungsleiter und
ständiger Vertreter des Kirchenverwaltungsvorstands

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