Gebührensatzungen der Kirchenstiftungen
Aufgrund der Artikel 1, 3, 5 des Gesetzes über die Erhebung kirchlicher Abgaben im Bistum Augsburg vom 06. Dezember 2022 , das durch das Gesetz vom 1. März 2024, sowie das Gesetz vom 27. September 2024 geändert worden ist, haben die Kirchenstiftungen der Pfarreiengemeinschaft Erkheim-Günztal Gebührensatzungen beschlossen.
Die Kirchenstiftungen der Pfarreiengemeinschaft:
Filialkirchenstiftung St. Nikolaus, Daxberg
Filialkirchenstiftung St. Stephan, Schlegelsberg
Kappellenstiftung St. Rochus, Egg a.d. Günz
Kappellenstiftung Heilig Kreuz, Westerheim
Pfarrkirchenstiftung St. Andreas, Attenhausen
Pfarrkirchenstiftung St. Bartholomäus, Egg a.d. Günz
Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt, Erkheim
Pfarrkirchenstiftung St. Peter und Paul, Günz a.d. Günz
Pfarrkirchenstiftung St. Martin, Sontheim
Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt, Westerheim
haben Gebührensatzungen beschlossen, welche zum 01.01.2025 in Kraft treten werden.
Die Gebührensatzungen können im zentralen Pfarrbüro der Pfarreiengemeinschaft in 87746 Erkheim, Babenhauser Straße 11 zu den Öffnungszeiten eingesehen und stehen Ihnen auf dieser Seite zur Ansicht und Download zur Verfügung.
Erkheim, 04.11.2024
Markus Zwing, Verwaltungsleiter und
ständiger Vertreter des Kirchenverwaltungsvorstands
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